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STADT-WOHNEN
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Voreilige Winterthurer Stadtpolizei


Die Stadtpolizei Winterthur hat bei einer Demo im November 2004 zu Unrecht 28 Personen für zwölf Stunden aus der Stadt verbannt. Dies hat der Stadtrat gestern Montag entschieden.

Von Jürg Schmid
Am 27. November 2004 hatten die Stadt-, Kantons- und Bahnpolizei mit einem Grossaufgebot eine unbewilligte Demonstration gegen die Politik der SVP im Keim erstickt. Je 150 linke Aktivisten und Rechtsradikale aus der ganzen Schweiz wurden eingekesselt, und beim Bahnhof und am Eingang zur Altstadt kontrollierte die Polizei jede verdächtige Person. Von 40 vorübergehend Festgenommenen wurden 28 Auswärtige für zwölf Stunden aus der Stadt weggewiesen. Temporär verbannt wurde auch ein Paar aus Glarus nach dem Einkauf im Coop City. Die beiden wollten laut ihrem Anwalt gar nicht an die Demo.

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Gegen die Wegweisung haben die Demo-Gesuchstellerin zusammen mit der Menschrechtsorganisation augenauf sowie das Paar aus Glarus beim Stadtrat zwei Einsprachen eingereicht. Jetzt haben sie teilweise Recht bekommen. Der Stadtrat hat die angefochtenen Verfügungen aufgehoben, wie er gestern mitteilte. Die Wegweisungen seien nicht genügend begründet gewesen. Zudem seien die Motive der betroffenen Personen nicht ausreichend abgeklärt worden. «Ein Polizist hatte gewisse Indizien, das Paar aus Glarus wolle an die Demo. Das reicht nicht», erklärte der Sicherheits- und Umweltvorstand Mike Künzle (CVP).
«Eine Wegweisung muss künftig ausführlich begründet werden. Enorm wichtig ist auch die Frage, zu welchem Zeitpunkt ein Polizist eingreifen soll. Im aktuellen Fall war es zu früh, die Polizei hätte länger beobachten müssen», betonte Künzle. Der Stadtrat kam nämlich zum Schluss, auf Grund der konkreten Umstände habe es keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Beteiligung an der unbewilligten Demonstration gegeben. Eine Entschädigung gibt es für die zu Unrecht Weggewiesenen aber nicht.
«Solche Fehler werden wir nicht mehr machen», betonte Künzle. Den umstrittenen Entscheid hat nicht er zu verantworten, sondern sein Vorgänger, der heutige Regierungsrat Hans Hollenstein (CVP) und sein damaliger Polizeikommandant Hans Rudolf Eichenberger.

Zu viel Macht für die Polizei?
Abgelehnt hat der Stadtrat das Begehren der Einsprechenden, den Wegweisungsartikel als verfassungswidrig zu erklären. «Die Massnahme ist mit unserem Entscheid nicht grundsätzlich in Frage gestellt», sagte Künzle. Die Verfassungsfrage hat das Bundesgericht für das Polizeigesetz der Stadt Bern beurteilt, die einen ähnlichen Wegweisungsartikel hat. Das höchste Gericht kam zum Schluss, der Berner Artikel sei verfassungskonform.
Die Argumentation des Stadtrates Winterthur, das Parlament habe die Wegweisungsbestimmung gutgeheissen und der Spielraum der Gemeinden sei gemäss übergeordnetem Recht weit reichend, lässt der Anwalt Marcel Bosonnet nicht gelten. Er hat das Glarner Paar vertreten und die Aufhebung der Winterthurer Bestimmung verlangt. «Der Artikel ist für mich klar verfassungswidrig und in einer rechtsstaatlichen Demokratie nicht haltbar.» Der Fall von Winterthur zeige, dass es mit diesem Instrument immer Willkür und Missbrauch geben könne, meinte Bosonnet. «Die Polizei bekommt eine Macht, die ihr nicht zusteht.»
Das Kommando der Stadtpolizei hatte sich bei der erstmals bei einer Demo angewandten Wegweisung auf den Artikel 16 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur gestützt. Diese war nach dem Ja des Parlaments im September 2004 in Kraft getreten. Die Praxis der Wegweisung ist eine Gratwanderung. Dies zeigt die Antwort des Stadtrates auf eine SP-Interpellation vom Mai 2005. Noch vor der Demo habe das Polizeikommando Kriterien für eine Wegweisung festgelegt. Diese sollte nur gegen Personen mit auswärtigem Wohnort angeordnet werden, die einschlägiges Demo-Material mit sich führten. Im Fall des Paares aus Glarus versagte die Doktrin.

Im Kanton umstritten, Zürich zögert
Auch ins neue kantonale Polizeigesetz soll ein Wegweisungsartikel aufgenommen werden. Für Unmut sorgte da der Passus: «Die Polizei kann eine Person wegweisen oder fern halten, wenn sie durch ihr Verhalten beim Publikum, namentlich bei Passanten, Anwohnern oder Geschäftsinhabern begründet Anstoss oder Furcht bewirkt.» Zurzeit wird die Vernehmlassung ausgewertet. Der Wegweisungsartikel werde bleiben, aber in anderer Form, sagte eine Sprecherin von Ruedi Jekers (FDP) Direktion für Soziales und Sicherheit. Noch im Juli soll das Gesetz an den Kantonsrat gehen.
Auch die Stadt Zürich liebäugelt mit einem Wegweisungsartikel. Dort droht die Fraktion Grüne/AL bereits mit dem Referendum. Polizeivorsteherin Esther Maurers (SP) hat das Thema auf Eis gelegt, bis der Kanton entschieden hat.


ERFOLGREICH DNA-PROBE ABGEWEHRT
In Winterthur gibt es nicht nur Widerstand gegen ungerechtfertigte Wegweisungen (siehe Artikel), lokale Linksaktivisten wehren sich auch dagegen, wie Stadtpolizei und Staatsanwaltschaft gegen Hausbesetzer vorgehen. So unter anderem nach der versuchten Besetzung einer Erb-Garage im November 2004. Die Polizei hatte damals acht Personen kontrolliert, einzelne zum Teil vorübergehend inhaftiert und bei einigen eine DNA-Probe angeordnet. Die Staatsanwaltschaft Winterthur hatte entsprechende Verfügungen erlassen, die Proben wenn nötig auch «mit Gewalt durchzusetzen». Sie rechtfertigte diese mit laufenden Strafuntersuchungen wegen Einbruchversuchs, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Zwei Besetzer hatten sich mit Hilfe einer Anwältin gegen diese Verfügung gewehrt. Mit Erfolg: Die Staatsanwaltschaft entschied, auf die Proben zu verzichten, unter anderem deshalb, weil bei den gestellten Strafanträgen Rückzugsverhandlungen im Gange waren.
Die Staatsanwaltschaft hat im Fall Erb-Garage inzwischen auch sämtliche Strafuntersuchungen gegen die acht Aktivisten eingestellt. Grund: Der Geschädigtenvertreter der Garage zog die Strafanträge zurück; und die Strafverfolger konnten den Aktivisten keinen versuchten Diebstahl nachweisen. (niw)



Tages-Anzeiger, 23.05.2006


 

 

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