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Ja zu den umstrittensten Punkten
Das St. Galler Stadtparlament ist gestern auf die umstrittene Totalrevision des Polizei- reglements eingetreten. Rückweisungsanträge hatten keine Chance. Parallel zur Debatte gabs eine unbewilligte, aber friedliche Kundgebung.
Reto Voneschen
Ein ungewöhnliches Bild gestern Nachmittag vor dem Beginn der Sitzung des St. Galler Stadtparlaments. Das Waaghaus wurde von einem grösseren Aufgebot der Stadtpolizei gesichert. Zudem gabs für einmal eine Eingangskontrolle für alle Besucherinnen und Besucher bereits im Erdgeschoss. Grund für die Massnahme waren Aufrufe zur «Blockade» des Sitzungsortes des Parlaments. Zielscheibe der ausdrücklich «friedlichen» Kundgebung war der vorgesehene Ausbau der Wegweisungs- und Fernhaltekompetenz der Stadtpolizei. Am Protest nahmen dann 40 bis 50 jüngere Leute teil, die zum grösseren Teil der autonomen Szene zuzurechnen sind.
«Der Teufel steckt im Detail»
Auch die Parlamentssitzung verlief ungewöhnlich. Nach über einstündiger Eintretensdebatte stieg der Rat in die Detailberatung. Und diese zog sich je länger, je mehr in die Länge: Von den 17 Artikeln des Reglements wurden bis zum Schluss der Sitzung um 19 Uhr die ersten fünf sowie ein von der Geschäftsprüfungskommission (GPK) neu eingebrachtes Thema, das Vermummungsverbot, abgehakt. Namens der Fraktion von Grünen, Unabhängigen und Politischer Frauengruppe verlangte Thomas Schwager zu Beginn der Eintretensdebatte Rückweisung der Vorlage an den Stadtrat, und zwar verbunden mit dem Auftrag, ein Reglement ohne Video-Überwachung, Vermummungsverbot und Wegweisungskompetenz für die Polizei zu erarbeiten. Eine Rückweisung an die vorberatende Geschäftsprüfungskommission verlangte für die SP Peter Dörflinger. Das Gremium habe seine Arbeit nicht erledigt. Das neue Polizeireglement weise systematische Fehler auf. Einige Bestimmungen seien irreführend, andere nicht durchdacht.
Arbeit nicht richtig gemacht?
Wenn der Rat auf das Geschäft in der vorliegenden Form einsteige, müsse er sich auf ein juristisches Kolloquium und serienweise Anträge gefasst machen, warnten Dörflinger und andere links-grüne Votanten. Mit dem sofortigen Eintreten tue man der Sache, der Bevölkerung und der Polizei, die die Bestimmungen letztlich vollziehen müsste, keinen Gefallen. Kommissionspräsident Jürg Diggelmann (SP) unterstützte den Vorschlag seiner Fraktion. Die Kommission habe seinerzeit personell durch eine Vakanz und zwei Absenzen geschwächt entscheiden müssen. Das Vermummungsverbot sei so etwa gerade einmal mit vier Befürwortern aus der elfköpfigen Kommission in die Vorlage gekommen. Eine zweite Lesung habe es nicht mehr gegeben, weil die bürgerliche Kommissionsmehrheit diese nicht mehr gewollt habe.
«Vorlage ist entscheidungsreif»
Philip Schneider für die CVP, Roger Dornier für die FDP, Paul Hasler für die SVP und Hubert Schlegel für den Stadtrat drängten auf Eintreten auf die Vorlage. Diese sei dem Parlament im Mai zugestellt worden. Die vorberatende Kommission habe sie durchberaten. Dabei sei alles mit rechten Dingen zu und her gegangen. Eine zweite Lesung in der Kommission habe sich erübrigt. Die Sache sei entscheidungsreif. Die Debatte weiter hinauszuschieben bringe nichts ausser unnötigen Verzögerungen. Schlegel verteidigte vehement die vorgesehenen Neuerungen im Reglement. Die beiden Rückweisungsanträge hatten schliesslich keine Chance. Die geschlossenen Fraktionen von CVP, FDP und SVP wiesen sie gegen die geschlossenen Stimmen von links-grün ab.
Auch Gegenanträge chancenlos
In der Detailberatung beschäftigte sich das Parlament bis zum Schluss der Sitzung mit einigen der umstrittensten Themen im neuen Reglement. Dazu gehört der Ausbau der Wegweisungskompetenz der Polizei. Sie kann - analog den Vorschriften anderer Städte und Kantone - neu nicht nur wegweisen, sondern gegen Personen, die die öffentliche Ruhe und Ordnung stören, auch ein 14-tägiges Rayonverbot aussprechen. Diese Bestimmung wurde vom Rat gegen Anträge von links-grün gutgeheissen. Die Aufbewahrungsfrist für Aufnahmen aus der Video-Überwachung des öffentlichen Raums wurde auf 100 Tage ausgedehnt (der Stadtrat hatte 30 Tage beantragt, links-grün wollte 24 Stunden bis drei Tage). Weiter hiess die bürgerliche Parlamentsmehrheit ein Vermummungsverbot für Kundgebungen gut. Der Ermessensspielraum der Polizei bei der Durchsetzung dieser Bestimmung wurde allerdings auf Antrag von Martin Boesch (Unabhängige) ausgedehnt. Sein Vorschlag blieb der einzige Gegen- oder Ergänzungsantrag aus dem Ratsplenum, der gestern Nachmittag und Abend im Parlament eine Chance hatte.
St. Galler Tagblatt, 27.10.04
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