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STADT-WOHNEN
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Aus dem Auge, aus dem Sinn?

Demnächst soll auch Zürich einen Gesetzesartikel erhalten, um gegen unerwünschte Personen in der Innenstadt vorgehen zu können. In Bern hat der rechte Hardliner Kurt Wasserfallen vor mehr als sechs Jahren für eine solche Bestimmung gesorgt. In Zürich gilt nun die SP-Stadträtin Esther Maurer als Wegbereiterin einer härteren Gangart gegen Randständige.

Von Yves Kramer
Das Bushäuschen an der Ecke Militär-/Langstrasse im Zürcher Kreis 4 steht schon länger nicht mehr. Den Alkoholabhängigen, Drogenkranken und Obdachlosen, die sich dort trafen, sollte der Aufenthalt möglichst ungemütlich gemacht werden. Das Signal ist eindeutig: Randständige sind hier nicht willkommen: Wo immer sie auftauchen, will man sie schnellstmöglich wieder weg haben. So geriet im Sommer 2003 auch eine Gruppe von Punks ins Kreuzfeuer öffentlicher Debatten, als sie zwischen Bahnhofsbrücke und Stadelhofen PassantInnen um Geld baten und am See campierten. Der Unmut über die Punks war gross. Man ärgerte sich über das «ungepflegte Outfit» oder das «flegelhafte Benehmen». Doch die Polizei beklagte sich, ihr seien die Hände gebunden, da eine Rechtsgrundlage fehle, «um störende Auswirkungen dieser Szene nachhaltig zu unterbinden».

Wegweisungsartikel vor Ende Jahr
Geht es nach dem Willen der Vorsteherin des Polizeidepartements, Esther Maurer, wird sich dies bald ändern. Mit einem so genannten Wegweisungsartikel soll es möglich werden, «Personen während eines bezeichneten Zeitraums (drei bis sechs Monate) den Aufenthalt innerhalb eines, definierten Sektors der Stadt (Rayon) zu verbieten». Dies steht im neuen städtischen Drogenbericht. Wie das Polizeidepartement auf Anfrage bestätigt, soll die revidierte Polizeiverordnung mit einem Wegweisungsartikel noch vor Ende Jahr vom Stadtrat verabschiedet werden. Mehr will man dazu im Polizeidepartement zurzeit nicht sagen.
Klar ist, Maurer bemüht sich seit Oktober 2002 aktiv um die Einführung eines Wegweisungsartikels in Zürich. Damals hatte sie bei der Justizdirektion des Kantons angeklopft, um eine entsprechende Gesetzesanpassung auf Kantonsebene anzuregen. Dieses Begehren wurde jedoch abgelehnt. Seither bemüht sich Maurer, zumindest in der Limmatstadt die Rechtsgrundlage für Wegweisungen zu schaffen.
Lange Zeit blieb dies eine Berner Eigenart, die auf den ehemaligen Polizeidirektor und rechten Hardliner Kurt Wasserfallen (FDP) zurückgeht. Dass eine solche Regelung, in Bern auch «Lex Wasserfallen» genannt, nun in Zürich ausgerechnet von einer SP-Exponentin hartnäckig vorangetrieben wird, ist schwierig nachzuvollziehen. Die rechtsstaatlichen Bedenken sind auf jeden Fall erheblich. Sie betreffen insbesondere die Frage, ob ein solcher Gesetzesartikel nicht dem Grundrecht auf Bewegungs- und Versammlungsfreiheit zuwiderläuft.

Berner SP gegen Wegweisungen
In Bern sprach sich die SP wiederholt klar gegen Wegweisungen aus. So beispielsweise beim verlorenen Referendum vom 8. Juni 1997. Auch nach der Einführung des Wegweisungsartikels bekundete die SP, man wolle «dem Wasserfall'schen Kesseltreiben gegen immer mehr Menschen in dieser Stadt ein Ende setzen». Es könne nicht sein, heisst es in der Mitteilung aus dem Jahr 2000 weiter, dass Menschen bestraft würden, «die in irgendeiner Form nicht den Normvorstellungen von Herrn Wasserfallen entsprechen, seien es nun Drogenkranke, Alkoholsüchtige, kiffende jugendliche oder schlicht Menschen, die zum Zwecke des Pilzsammelns nicht gerade im Sonntagsstaat unterwegs sind.»
Problemen mit Randgruppen könne man nicht mit Wegweisungen begegnen, ist die Berner SP überzeugt. Zu diesem Schluss kommt auch eine Studie der Soziologin Karin Gasser. «Als kriminal- und sicherheitspolitische Massnahme hat die Wegweisungspraxis keine Wirkung, denn sozialen Problemen kann nie nur mit räumlichen Lösungen begegnet werden», analysiert Gasser. Vielmehr sei eine Verschärfung der Probleme, die man zu lösen vorgehe, festzustellen. Das Fazit ist eindeutig: Auf Kosten eines sauberen Stadtbildes verschlechtert sich die Lebenssituation von randständigen Menschen.
Nichts desto trotz scheint die «Lex Wasserfallen» nun Schule zu machen. Auch in St. Gallen ist man bestrebt, Rechtsgrundlagen für Wegweisungen zu schaffen. Einen Schritt weiter ist man bereits in Winterthur: Dort kann die Polizei seit dem 1. September Personen von bestimmten Orten wegweisen. Trotz der demokratiepolitischen Brisanz, die ein solch restriktiver Passus im Gesetz mit sich bringt, gab es weder im Winterthurer Gemeinderat noch in der Öffentlichkeit eine Diskussion dazu.

Wo steht die Zürcher SP?
Anders in Zürich: Her wollen die Grünen, die Alternative Liste, die Menschenrechtsgruppe «augenauf» und weitere soziale Organisationen die Einführung des Wegweisungsartikels verhindern. Bereits hat die Grüne/AL-Fraktion des Zürcher Gemeinderats ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die GegnerInnen von Maurers Ausgrenzungspolitik lehnen neue repressive Mittel gegen Randständige ab. Stattdessen wäre es dringend notwendig, die Überlebenshilfe und Betreuungsangebote auszubauen. Wie einst in der Drogenpolitik brauche es Mut für neue innovative und zukunftsgerichtete Ansätze.


PS Nr. 36, 7.10.2004


 

 

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