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STADT-WOHNEN
ist ein Portal für kritische wohn- und stadtpolitische Debatten. Die Seite gibt Alternativen und Hinter- gründe zu Wohnungsnot, Mietzinsproblematik und Stadtentwicklung. Im Archiv findet sich eine breite Palette von Texten und Analysen zum Thema.

 


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Kein Platz für Randgruppen

An der Frage wer wie weit Anrecht auf den öffentlichen Raum hat, scheiden sich die Gemüter. Nachdem sich im letztem Sommer Punks am See häuslich niederliessen, wird in Zürich ein Wegweisungsartikel diskutiert. Erfahrungen aus Bern zeigen aber, dass polizeiliche Vertreibungsbemühungen alleine die «Probleme» nicht lösen.

Von Yves Kramer
Das Bushäuschen an der Ecke Militär-/Langstrasse im Kreis 4 steht schon länger nicht mehr. Der Gruppe aus Alkoholikern und Drogenkonsumierenden, die sich dort traf, sollte der Aufenthalt möglichst ungemütlich gemacht werden. Viel gebracht hat die behördlich verordnete Entfernung des Unterstands nicht. Auch heute sorgt dort eine wechselnde Personengruppe für einigen Betrieb, dies trotz häufiger Polizeikontrollen. Die fehlenden Sitzgelegenheiten für wartende Fahrgäste des 32er-Busses sind nur ein Beispiel des Versuchs mit immer neuen Massnahmen randständige Menschen aus dem Stadtbild zu verdrängen.
Der Druck auf Menschen, die von der Mehrheit der Bevölkerung als «auffällig» oder «störend» betrachtet werden, ist nicht nur im Langstrassenquartier gestiegen. In der ganzen Innenstadt ist diese Entwicklung zu beobachten. So geriet im letzten Sommer auch eine Gruppe von Punks ins Kreuzfeuer öffentlicher Debatten, als sie zwischen Bahnhofsbrücke und Stadelhofen PassantInnen um Geld baten und am See campierten. «Mit ihrem ungepflegten Outfit, den sie begleitenden Hunden und dem teilweise aggressiven Auftreten beim Betteln fühlen sich viele Passanten unwohl und in ihrer Sicherheit beeinträchtigt», schrieben die beiden FDP-Gemeinderäte Monjek Rosenheim und Jürg Schüepp in einer Interpellation an den Stadtrat. Die beiden Gemeinderäte wollten vom Stadtrat wissen, was er «gegen diese neue Form einer Szenebildung» zu tun gedenke.

Vermischung von Sozialarbeit und Ordnungspolitik
In der Argumentation von Rosenheim und Schüepp kommt zum Vorschein, was in den letzten Jahren die Diskussionen um Sicherheit immer stärker geprägt hat: die subjektive Befindlichkeit von Teilen der Bevölkerung. Statt konkrete Straftaten rückten mehr und mehr Themen in den Vordergrund, die bisher strafrechtlich unbedeutend waren. Das deutsche Autorenkollektiv «spaceLab», dessen Mitglieder sich schon länger mit Stadtentwicklung auseinandersetzen, stellen fest, dass Verschmutzungen oder ungebührendes Benehmen auf Strassen und Plätzen zum Politikum wurden. Mit dieser Entwicklung zeichne sich eine stärkere Vermischung von sozialpolitisch, ordnungspolitisch und polizeilich-strafrechtlichen Bereichen ab, die auf eine Intensivierung der sozialen Kontrolle zielt.
Vermehrt wird auch in Zürich auf Konzepte gesetzt, die Sozialarbeit mit Ordnungsdienst in Verbindung bringen. «sip züri» - sip steht für Sicherheit, Intervention, Prävention - ist ein Beispiel für diese Entwicklung. Die mobilen Einsatzgruppen von sip züri sind seit März 2000 in blauen Bussen unterwegs, um an «sozialen Brennpunkten» wie am Stadelhoferplatz oder in der Bäckeranlage zu intervenieren. Ziel sei die «Koexistenz von gesellschaftlich randständigen und gesellschaftlich integrierten Menschen», heisst es bei sip züri. Für den Sozialarbeiter Adrian Klaus, der bei der Beratungsstelle und Gasssenarbeit «Basta», randständige Menschen im erweiterten Langstrassenquartier aufsucht und unterstützt, ist sip züri nichts weiter als ein «Ordnungsdienst mit sozialpolitischem Deckmantel». Während bei den sozialarbeiterischen Angeboten von Basta die Bedürfnisse der angesprochenen Menschen den Ausgangspunkt bilden, stehen bei sip züri Anliegen der Mehrheitsgesellschaft wie Ruhe, Sauberkeit und Sicherheit im Vordergrund. Wo die Polizeiarbeit nur zu einer stetigen Verlagerung unerwünschter Ansammlungen führt, soll sip züri disziplinierend auf die Randständigen einwirken. Über die Wirkung von sip züri gehen die Meinungen weit auseinander. Klaus wie auch andere GassenarbeiterInnen beurteilen diese sehr kritisch. Der Stadtrat scheint dagegen vom Erfolg überzeugt zu sein. So wurde sip züri in den letzten Jahren laufend ausgebaut. Gleichzeitig müssen engagierte Projekte Jahr für Jahr um ihre Gelder zittern.
Begleitet wird die Arbeit von sip züri durch soziokulturelle Massnahmen. Diese sind zentral, wenn es um die «Rückeroberung von sozialen Brennpunkten» durch die Quartierbevölkerung geht. Bereits seit 2001 kommt dieses Konzept auf der Bäckeranlage zur Anwendung. Im April zog Rolf Vieli, Leiter des umfassenden Aufwertungsprojekts «Langstrasse PLUS», eine positive Bilanz: «Rückeroberung gelungen.» Das Kulturprogramm mit Konzerten und Lesungen zog während den Sommermonaten ein grosses Publikum an. Auf der Strecke geblieben sind die Randständigen. Die gleiche Rückeroberungsstrategie wird nun auch am Stadelhofplatz verfolgt. So steht vor der Import Parfümerie seit Mitte April ein Holzhaus, in dem sich karitative und soziale Einrichtungen im Wochenrhythmus präsentieren werden. Und auf der Fläche des Parkcafés Stadelhofen steht neu eine kleine Bühne, eine Art Speaker's Corner, die als Plattform für Kulturschaffende dient.

Wegweisungsartikel für die Stadt Zürich?
Derweil ist man im Polizeidepartement am Überarbeiten der Polizeiverordnung der Stadt Zürich. Dabei werde geprüft, ob auch ein Wegweisungsartikel in die Verordnung aufgenommen werden soll, sagt Robert Soòs vom Polizeidepartement. Soòs lässt allerdings durchblicken, dass man im Polizeidepartement eine Regelung auf kantonaler Ebene bevorzugen würde. Nachdem die Justizdirektion die Aufnahme des Wegweisungsartikels ins kantonale Straf- und Vollzugsgesetzes abgelehnt hat, hofft man nun bei der Stadt, dass eine solche Bestimmung ins kantonale Polizeiorganisationsgesetz aufgenommen wird. Dieses Gesetz ist gemäss Soòs derzeit in Vorbereitung.
Bezüglich Wegweisungsartikel ist man in der zweitgrössten Stadt des Kantons schon einen Schritt weiter. Ende April hat der Winterthurer Gemeinderat die neue Polizeiverordnung mit einem Wegweisungs- und Fernhalteartikel genehmigt. Damit hat man in Winterthur die «nötige Rechtsgrundlage» geschaffen, um «Einzelpersonen oder Personengruppen von einem Ort wegzuweisen oder fernzuhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie die öffentliche Ruhe und Ordnung oder andere Personen gefährden», heisst es im stadträtlichen Kommentar zur neuen Polizeiverordnung. Zu denken sei da beispielsweise an «Personen aus der Alkohol-, Drogen- oder Hooliganszene».
Während man in Winterthur erst noch praktische Erfahrungen mit dieser neuen Bestimmung sammeln muss, kennt man in Bern eine solche bereits seit zwei Jahren. Die Soziologin Karin Gasser hat in einer Studie die Berner Wegweisungspraxis untersucht. «Der Berner Wegweisungsartikel zielt in erster Linie nicht darauf ab, Straftaten zu vermeiden oder zu ahnden, sondern darauf ein sauberes Stadtbild zu erhalten», erklärt Gasser. Der Wegweisungsartikel sei somit für Handlungen wie in der Öffentlichkeit sitzen und Bier trinken relevant. Handlungen also, die im Grund genommen gar nicht strafbar sind. Und welches Fazit zieht die Soziologin? «Als kriminal- und sicherheitspolitische Massnahme hat die Wegweisungspraxis keine Wirkung, denn sozialen Problemen kann nie nur mit räumlichen Lösungen begegnet werden. Eine verstärkte Marginalisierung der sozialen Randgruppen und letztlich eine Verschärfung der Probleme, die man zu bekämpfen vorgibt, sind die Folge.»
In Zürich tut man gut daran Einschätzungen wie die von Karin Gasser ernst zu nehmen. Dass es selbst im Zürcher Stadtrat Zweifel am Sinn eines Wegweisungsartikels gibt, hat sich bereis im letzten Jahr gezeigt. Damals meinte Monika Stocker, dieser sei für sie nicht Teil einer Problemlösung, sondern reine Problemverdrängung. Umfassende Diskussionen zu einer sozialen Stadtpolitik, die nicht in erster Linie auf Vertreibung und Ausgrenzung setzt, drängen sich auf.


AKTIONSTAG GEGEN REPRESSION IM ÖFFENTLICHEN RAUM
Am 8. Juni 1997 wurde das Berner Polizeigesetz mit dem Wegweisungsartikel in einer Volksabstimmung angenommen. Die «Fachgruppe Gassenarbeit», die GassenarbeiterInnen aus verschiedenen deutschschweizer Städten miteinander vernetzt, hat sich diesen Tag für Aktionen gegen Repression im öffentlichen Raum ausgesucht. «Wir GassenarbeiterInnen wollen gemeinsam mit Betroffenen und ideell verwandten Organisationen mit diesem Aktionstag auf die Situation der Menschen hinweisen, die von der Gesellschaft oft mit massiven Repressalien an den Rand gedrängt werden», sagt Rolf Lobsiger von der Basler Gassenarbeit Schwarzer Peter. «Wir offerieren ihnen mit dem Aktionstag in verschiedenen Städten eine Plattform, sich selbst in der Öffentlichkeit zu äussern und sich für ihre Anliegen zu wehren. Im weiteren möchten wir dazu aufrufen, sich mit benachteiligten Menschen und Gruppierungen zu solidarisieren.»


Fabrik Zeitung Nr. 202, Mai 2004


 

 

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