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Vorerst keine Rayonverbote in der Stadt Zürich
Bis auf weiteres wird der Wegweisungsartikel nicht eingeführt. Der Stadtrat hat die Revision der Polizeiverordnung zurückgestellt und wartet das kantonale Polizeigesetz ab.
Von Martin Huber
Seit mehr als einem Jahr wird im Polizeidepartement die Allgemeine Polizeiverordnung (APV) aus dem Jahr 1977 überarbeitet. Darin soll künftig auch ein Wegweisungsartikel oder Rayonverbot festgeschrieben werden. Damit könnte die Stadtpolizei Personen von einer bestimmten Örtlichkeit wegweisen, wenn sie wiederholt die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Bern, St. Gallen und Winterthur kennen bereits eine solche Bestimmung, und auch SP-Polizeichefin Esther Maurer (SP) möchte eine solche einführen. Der zürcherische APV-Entwurf enthalte aber ein Rayonverbot, das sich von jenen in Winterthur, Bern und St. Gallen unterscheidet, hat Maurer betont.
Doch die Einführung des Rayonverbots verzögert sich immer mehr. Ursprünglich hatte die Stadtpolizei bereits 2004 damit gegen Punks und Alkoholiker am Stadelhofen vorgehen wollen. Aber daraus wurde nichts. Auch die Ankündigung Maurers vom letzten April, das neue Polizeireglement werde wohl im Mai in den Gemeinderat kommen, erwies sich als vorschnell - stattdessen wird das Projekt ein weiteres Mal auf die lange Bank geschoben. «Die APV-Revision wird vorerst zurückgestellt, das Rayonverbot tritt bis auf weiteres nicht in Kraft», erklärt Maurers Sprecher Reto Casanova. Grund: Auf kantonaler Ebene wird derzeit ein Polizeigesetz erarbeitet, und dieses will der Stadtrat zuerst abwarten. Deshalb hat er beschlossen, mit der APV-Revision zuzuwarten. «Es hat keinen Sinn, eine APV in den Gemeinderat zu geben, die mit dem kantonalem Gesetz nicht kompatibel ist oder allenfalls Dinge regelt, die auch im kantonalen Gesetz geregelt sind», erklärte Casanova. Die APV soll nur jene Aspekte enthalten, die durch keine andere Gesetzgebung auf kantonaler oder auf Bundesebene geregelt ist.
Polizeigesetz frühestens Ende 2006
Wie lange die APV-Revision sistiert wird, lässt sich laut Casanova derzeit nicht sagen. «Wenn wir sehen, in welche Richtung die Vernehmlassung zum Polizeigesetz geht, kann weiter daran gearbeitet werden.» Laut Esther Fischer, Sprecherin der Direktion für Soziales und Sicherheit, soll der Entwurf für das Polizeigesetz im dritten Quartal dieses Jahres in die mehrmonatige Vernehmlassung gehen. Danach werden die Antworten ausgewertet; anschliessend entscheidet der Regierungsrat. Dies wird laut Fischer nicht mehr in diesem Jahr der Fall sein. Das Gesetz dürfte damit frühestens Ende 2006 in den Kantonsrat kommen, danach ist noch eine Volksabstimmung möglich. Ob das Polizeigesetz einen Wegweisungsartikel enthält, will Fischer nicht verraten. Sie sagt nur: «Wir wissen, dass die Stadt Zürich dies wünscht.»
Während Bürgerliche den Wegweisungsartikel für dringend nötig halten, drohen Grüne und Alternative bereits mit dem Referendum. Auch viele Sozialdemokraten folgen in dieser Frage nicht ihrer Polizeivorsteherin. Selbst der Stadtrat ist uneins: Monika Stocker (Grüne) hat sich bereits öffentlich gegen den Artikel ausgesprochen. Die von der «Wochenzeitung» aufgebrachte These, Maurer sei mit der neuen APV im Stadtrat «durchgefallen», weist Casanova zurück. «Über die Ausrichtung der APV ist sich der Stadtrat einig.» Die Zurückstellung habe «ausschliesslich verfahrenstechnische Gründe». Das Polizeidepartement halte am Rayonverbot fest. Als «weit hergeholt» bezeichnet er auch die Vermutung, das Geschäft werde aus taktischen Gründen hinausgeschoben, weil sich Maurer und die SP die Wegweisungspolitik nicht als Wahlkampfthema aufdrängen lassen wollten.
Tages-Anzeiger, 7.7.2005
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