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STADT-WOHNEN
ist ein Portal für kritische wohn- und stadtpolitische Debatten. Die Seite gibt Alternativen und Hinter- gründe zu Wohnungsnot, Mietzinsproblematik und Stadtentwicklung. Im Archiv findet sich eine breite Palette von Texten und Analysen zum Thema.

 


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«Die Szene darf sein»

In der Stadt Bern sind Wegweisungen bereits Realität. Anwalt Daniele Jenni verteidigt die Betroffenen vor Gericht.

Interview: Fredi Lerch
WOZ: Wird die Berner Stadtregierung vom Gesetz eigentlich gezwungen, die Wegweisungen vorzunehmen?
Daniele Jenni: Nein, das wird sie nicht. Das kantonale Polizeigesetz bietet den kommunalen Behörden mit dem Artikel 29 diese Möglichkeit lediglich an. Ob sie angewendet wird oder nicht, das entscheidet in Bern die Rot-Grün-Mitte-Regierung.

Mindestens ein linkes oder grünes Mitglied des RGM-Siebnergremiums - Klaus Baumgartner, Therese Frösch, Edith Olibet oder Alexander Tschäppät - hat demnach all die Jahre seit 1998 die Wegweisungen als Ultimo Ratio verteidigt.
Das ist so. Bloss geht es hier nicht um eine Ultimo Ratio. Nach der Einführung der Praxis gab es sofort bis zu tausend Wegweisungen pro Jahr. Zeitweise verteilte die Polizei ihre Wegweisungsverfügungen sogar an Mitglieder der Gassenküche und der kirchlichen Gassenarbeit.

Unterdessen liegt die Zahl der jährlichen Wegweisungen nur noch bei 100 bis 200. Die Szenen rund um den Bahnhof sind aber nicht kleiner geworden.
Das stimmt, sie sind ungefähr stabil. Aber die Polizei ist vorsichtiger geworden, weil juristische Interventionen die Auslegung des Artikels 29 präzisiert und damit seine Anwendung eingeschränkt haben.

Was heisst das?
Unter Berufung auf die verfassungsmässigen Grundrechte, insbesondere auf die Versammlungsfreiheit, habe ich als Anwalt eine ganze Reihe von Beschwerden gemacht.

Das hatte Erfolg?
Zum Teil, ja. Ein erstes Paket mit drei Fällen wurde von der Polizeidirektion der Stadt abgewiesen, danach aber vom Regierungsstatthalter gutgeheissen. Leider nicht wegen einer Grundrechtsverletzung, sondern wegen polizeilicher Fehler bei der Anwendung des Artikels 29. Das zweite Paket mit 19 Fällen wurde von der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgericht, abgewiesen. Dennoch anerkannte das Gericht, dass die Versammlungsfreiheit tatsächlich tangiert sei. Das dritte Paket mit 13 Fällen liegt zurzeit beim Statthalter. Ich werde es auf jeden Fall bis an das Bundesgericht weiterziehen.

Worauf hoffen Sie dort?
Das Bundesgericht kann zum Beispiel feststellen, dass der Artikel 29 mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Damit wäre die künftige Anwendung des Artikels verfassungswidrig.

Blockiert diese ganze Juristerei nicht die nötige politische Debatte um die Wegweisungen?
Im Gegenteil! Justiz und Politik sind ein Komplex mit zwei Bereichen, in denen man mit dem gleichen Ziel vorgehen muss. Die juristischen Beschwerden haben die Wegweisungen zum Thema gemacht, das danach politisch aufgegriffen werden konnte.

Um exakt zu sein, haben Sie selber es, im Parlament, als Stadtrat der Grünen aufgegriffen.
Ich habe 2001 und 2004 zwei Richtlinienmotionen eingereicht, die die Stadtregierung zu einer Änderung ihrer Praxis aufgefordert haben. Gescheitert sind im Parlament beide, ärgerlicherweise an der Grünen Freien Liste, die seit Jahren in polizeilichen Fragen bürgerlich stimmt.

Auch deren Regierungs- und Stadtpräsidentschaftskandidat, der Statthalter Alec von Graffenried, betont ja, Wegweisungen seien manchmal nötig, man müsse mehr Vertrauen haben in die Polizei.
Diese Position ist falsch. Die Szeneleute haben das Recht, dort zu sein, wo sie sind: Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, hat keinen Anspruch darauf, nicht sehen zu müssen, was ihm nicht gefällt.


Wochenzeitung, 25.11.2004


 

 

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