 |
|
Streit um den öffentlichen Raum in Bern
Im Kampf gegen die vermeintliche Verschandelung der Innenstadt verfolgt die Stadt Bern eine Strategie, die unter dem Begriff «Wegweisungspraxis» bekannt geworden ist. Menschen, die eine angebliche Mehrheit der Bevölkerung «stören», werden aus der Innenstadt weggeschickt, ohne dass sie sich zuvor strafbar gemacht haben.
Von Karin Gasser*
In Bern ist ein Grossteil der Bevölkerung empfindlicher als in anderen Städten, wenn es um die Sauberkeit ihrer Umgebung geht: Dreck, Schmutz und Schmierereien wurden in der letzten Einwohnerinnen- und Einwohnerbefragung 2003 am häufigsten als Problem genannt - weit vor dem Verkehr. Stimmen von Fachpersonen, die bekannt geben, dass Bern nicht schmutziger sei als andere Schweizer Städte, werden von der politischen Polemik übertönt. Die Stadtberner FDP wirbt für ihre Stadtratskandidaten mit Bildern von Sprayereien und überfüllten Abfalleimern, und die Stadtverwaltung betreibt aufwendige Öffentlichkeitsarbeit, um die Bernerinnen und Berner von der Verschmutzung des öffentlichen Raums abzuhalten. Solche Kampagnen tragen vielfach weniger zur Problemlösung als zur verschärften Problemwahrnehmung bei, wie die Umfrageresultate deutlich machen.
Subtile Verdrängung
Der öffentliche Raum der Bundesstadt wird heftig umkämpft. Mitunter treffen die verfolgten Massnahmen nicht nur die Verursacher von Graffiti und Abfallbergen in den Strassen, sondern auch Menschen, die keine Verunreinigungen verursachen, aber selber nicht ins Bild einer sauberen und sicheren Stadt passen. Dass Bevölkerungsgruppen aus bestimmten Zonen des öffentlichen Raums verdrängt werden, ist nichts Neues. Die amerikanische Soziologin Sharon Zukin stellt fest: «Der Zugang von Juden, Prostituierten und nationalen Minderheiten zum öffentlichen Raum war in der Geschichte immer beschränkt. Die Geschichte der modernen Stadt kann in der Tat als kontinuierlicher Kampf um Zugang zum und Ausschluss vom öffentlichen Raum beschrieben werden.»
Doch während in der Vergangenheit klar benannt wurde, wer aus welchen Gründen im öffentlichen Raum nicht verkehren darf, so sind die Verdrängungsmechanismen heute subtiler geworden, wie das Beispiel Bern zeigt: Der Bahnhof erhält eine Bahnhofsordnung, die das Sitzen auf Treppen und Boden und politische Manifestationen verbietet, Sitzbänke werden abmontiert, Parkanlagen werden mittels Parkordnungen reglementiert und durch bauliche Massnahmen transparenter und überschaubarer gestaltet.
Sicherheitsgefühl geht vor
Begründet werden solche Massnahmen in der Regel mit der Erhöhung der Sicherheit mittels Entzugs von «Gelegenheitsstrukturen». Diese Wirkung konnte allerdings bisher wissenschaftlich nicht belegt werden. Deshalb besteht in den kriminologisch-städtebaulichen Studien in jüngster Zeit die Tendenz, die Furcht vor Kriminalität bzw. das Sicherheitsgefühl in den Vordergrund zu rücken. Auch auf politischer Ebene wird dieses Konstrukt immer mehr zur Begründung verschiedener Massnahmen herbeigezogen.
Die politischen Bemühungen um die Berner Innenstadt, die aus Gründen des Standortwettbewerbs Sicherheit und Sauberkeit präsentieren soll, gipfeln in einer polizeilichen Strategie, die seit ihrer Einführung Anfang 1998 heftig umstritten ist: die Wegweisungspraxis. Auf der Grundlage des Artikels 29 lit. b im Polizeigesetz des Kantons Bern kann die Polizei «Personen von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fernhalten, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören».
Alkoholabhängige, Punks, Obdachlose
Vorgeschichte dieses Artikels sind die sogenannten Rayonverbote im Bundesgesetz über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Von der Möglichkeit, «störenden» Personen im öffentlichen Raum eine Verfügung auszuhändigen, die ihnen den Aufenthalt in Personenansammlungen in dieser Zone während dreier Monate verbietet, macht die Polizei seit der Einführung des Artikels rege Gebrauch. In den Jahren 2001 bis 2003 wurden jeweils 600 bis 800 Verfügungen ausgehändigt und mindestens ebenso viele Anzeigen wegen Nichtbeachtung der Verfügung erstattet. Betroffen sind nebst Dealenden und Konsumierenden illegaler Drogen - die ja eigentlich auf der Grundlage des Betäubungsmittelgesetzes angegangen werden könnten - vorwiegend soziale Randgruppen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten: Alkoholabhängige, Obdachlose, Punks. Vordergründig wird die Massnahme der Wegweisung mit der Wiederherstellung der Sicherheit im öffentlichen Raum begründet. Es muss aber keine strafbare Handlung vorliegen, damit jemand eine Wegweisungsverfügung erhält.
Die Massnahme zielt nicht in erster Linie darauf ab, Straftaten zu vermeiden, sondern orientiert sich am Sicherheitsgefühl jener, die im öffentlichen Raum nichts sehen wollen, was ihren Vorstellungen von Normalität widerspricht. Die Stadtpolitik nimmt damit in Kauf, das Sicherheitsgefühl einer vagen Mehrheit auf Kosten von sozialen Randgruppen zu stärken, die durch diese Politik aus den zentralen öffentlichen Räumen verdrängt werden.
Urbane Kompetenz
Urbanität droht zu scheitern, wenn es nicht gelingt, den Sinn für Verschiedenheiten wieder zu schärfen und Toleranz gegenüber anderen Lebensstilen zu fördern. In diesem Sinne hat der deutsche Soziologe Detlev Ipsen seine Forderung nach mehr «urbaner Kompetenz» formuliert - nach Ipsen müssen die Menschen verstehen lernen, warum Städte anders sind als das eigene Wohnquartier und die Nachbarschaft. «Lebendige Städte können nicht heimelig sein, in ihnen müssen unterschiedliche Lebensstile und Lebensschicksale aufeinander treffen. Damit verbunden ist immer ein gewisses Mass an Aversionen, Irritationen und Ängsten.»
Qualitätsverlust
Dass strafrechtlich relevante Vergehen geahndet werden müssen, ist unbestritten, aber für die heutige Politik des öffentlichen Raums ist eben gerade bezeichnend, dass es häufig nicht um kriminelle Handlungen geht. Die Prämisse einer sauberen Stadt scheint sich schon so tief in den Köpfen der Bevölkerung und der Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung festgesetzt zu haben, dass Differenzierungen zwischen echten Vergehen und leichten Irritationen nicht mehr möglich sind. Die Polizei wird zur Bekämpfung gesellschaftlicher Probleme oder Spannungen eingesetzt, deren Lösung nicht ihre Aufgabe wäre. Folge davon ist ein Qualitätsverlust des öffentlichen Raums, dessen Qualität sich nur darüber bewerten lässt, ob er die schwächsten sozialen Gruppen toleriert oder ausschliesst.
* Karin Gasser ist Soziologin. Sie hat eine Studie über polizeiliche Strategien in der Stadt Bern verfasst: «Kriminalpolitik oder City-Pflege? Bedeutungsstrukturen polizeilicher Strategien im öffentlichen Raum der Stadt Bern» (Bern 2004). Seit Januar 2005 ist sie für das Grüne Bündnis Mitglied des Berner Stadtparlaments.
LITERATUR:
Sharon Zukin: Städte und die Ökonomie der Symbole. In: Volker Kirchberg und Albrecht Göschel (Hrsg.): Kultur in der Stadt. Opladen 1998. S. 27-40.
Detlev Ipsen: Sicherheit durch urbane Kompetenz. In: Unbequem, Heft 31 (1997). S. 9-10.
NZZ, 26.2.2005
|
|
|
|
Webmaster: alles@stadtlabor.ch
|