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STADT-WOHNEN
ist ein Portal für kritische wohn- und stadtpolitische Debatten. Die Seite gibt Alternativen und Hinter- gründe zu Wohnungsnot, Mietzinsproblematik und Stadtentwicklung. Im Archiv findet sich eine breite Palette von Texten und Analysen zum Thema.

 


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Hinfort, du schmutziger Gesell!

Lebensqualität, Sauberkeit und Sicherheit werden zu Werbeslogans im Standortwettbewerb der Städte. Um das vermeintlich Schmutzige und Gefährliche wegzuputzen, entwickeln sie Wegweisungsbestimmungen.

Von Sina Bühler
Sauber, sicher, schön. Wenn Städte unternehmerisch denken, im Wettstreit um den Titel «Stadt mit höchster Lebensqualität» stehen, muss jedes Detail stimmen. Wehe, wenn das «Unschöne» in der Gesellschaft auch noch sichtbar wird. Innenstädte sollen proper sein - dafür steht beispielsweise die Aktion «Saubere Innenstadt» in Bern.
Die Stadtväter und -mütter von Bern, Zürich, Winterthur und St. Gallen scheinen genau zu wissen, was clean ist beziehungsweise was nicht: öffentliche Plätze beispielsweise, die von einzelnen Gruppen in Beschlag genommen werden, von Drogensüchtigen, von Punks, von AlkoholikerInnen, von BettlerInnen. Nicht sauber sind Randständige.
«Was kann man da tun?», fragten sich die Stadtverwaltungen, als Standortmarketing immer wichtiger wurde. Der Kanton Bern wurde als erster fündig - im Ausländerrecht. Seit Januar 1995 ist es dank Zwangsmassnahmengesetz möglich, Gebietssperren gegen ausländische StaatsbürgerInnen auszusprechen. Das Pendant für Schweizer BürgerInnen heisst Wegweisung; es verbietet den Betroffenen, sich für eine bestimmte Zeit in einem so genannten Rayon aufzuhalten.

Bedürfnis nach Sicherheit
1998 wurde die neue Bestimmung erstmals im Kanton Bern eingeführt. FDP-Polizeidirektor Kurt Wasserfallen machte in der Hauptstadt sogleich regen Gebrauch vom Wegweisungsartikel. Jetzt ziehen Städte im Osten nach: Winterthur hat den Wegweisungsartikel bereits eingeführt, in St. Gallen wird (dank einem Referendum) 2005 das Volk darüber abstimmen, und in Zürich schreibt der Stadtrat gerade den betreffenden Gesetzesentwurf. Allerorts wird das «Bedürfnis nach Sicherheit» als Grund für die Einführung der Massnahme angeführt.
Doch dem widerspricht die Soziologin Karin Gasser. Sie hat das Berner Beispiel in ihrer Studie «Kriminalpolitik oder City-Pflege» genauer unter die Lupe genommen und kommt zum Schluss, dass am Ausgangspunkt der Massnahmen die Befindlichkeit der BürgerInnen stehe. Und diese hätten gar kein Problem mit der Sicherheit, sondern mit Unannehmlichkeiten wie Schmutz und Dreck. «Der Bedarf nach polizeilicher Intervention, sowohl im repressiven als auch im präventiven Bereich, wird immer stärker von der eigentlichen Kriminalität weg und hin zur Ordnung verschoben», folgert Karin Gasser. Sozialpolitische und polizeilich-strafrechtliche Bereiche würden immer stärker vermischt. «Diese Politik konstruiert den Ist-Zustand der Stadt Bern als von Unordnung durchzogen - verursacht durch bestimmte soziale Randgruppen - und den Soll-Zustand als ordentliche und saubere Stadt, wo soziale Probleme möglichst unsichtbar sind.»

Auf Willkür angelegt
Die Wegweisungen stossen in allen Städten auf Widerstand. Die Hauptargumente gegen die polizeilichen Massnahmen sind juristischer Natur. Viktor Györffy von den Demokratischen JuristInnen Zürich hat auf der Basis des Berner Wegweisungsartikels ein Rechtsgutachten verfasst. Was ist das Ergebnis des Gutachtens? «Die Idee ist ganz grundsätzlich nicht umsetzbar», sagt Györffy.
Im Grunde genommen müssten PolizistInnen nämlich folgende Überlegungen anstellen, bevor sie jemanden wegweisen: Ist die Störung der öffentlichen Ordnung nachweisbar? Sind die polizeilichen Massnahmen verhältnismässig? Und was bedeutet eine Wegweisung für die Betroffenen? «Dass Polizeibeamte am Ort des Geschehens Zeit haben, all das zu prüfen, ist utopisch. Vor Ort müssen die PolizistInnen vor allem effizient sein.» Schon deswegen könnten die Wegweisungsbestimmungen nicht nur willkürlich ausgelegt werden - sie müssten es sogar. In der Praxis richte sich die Bestimmung nicht in erster Linie gegen einzelne Störenfriede, sondern gegen ganze «Szenen». Die PolizistInnen würden mit dem Auftrag auf die Strasse geschickt, störende Gruppen präventiv von öffentlichen Plätzen zu entfernen.
Für Györffy gibt es zwischen der Gesetzgebung und der konkreten Situation in diesen Städten keinen direkten Zusammenhang. «Der repressive Zeitgeist findet öfter und schneller als früher den Weg ins Strafrecht», sagt der Jurist.
Die Wegweisung ist nur eine Methode, um öffentliche Plätze in den Städten zu kontrollieren. Zürich hat zuvor eine andere gefunden: Die mobilen Patrouillen Sip (Sicherheit, Intervention, Prävention). Die SozialarbeiterInnen sind seit 2000 im Einsatz; seit 2003 ist die Truppe eine feste Institution. Sichere, saubere und ausgeglichene Quartiere sind auch ihr Ziel. Sip Züri tritt «immer dort in Erscheinung, wo sich Leute gestört fühlen oder wo eine Gruppe anderer BenutzerInnen in öffentlichen Anlagen verdrängt wird», heisst es auf der Website der Stadt Zürich. Die Interventionsgruppe arbeitet nur kommunikativ, ohne polizeiliche Kompetenzen. Und Bern will das jetzt auch. Die Wegweisungspolitik allein scheint die Probleme nicht zu lösen, darum ist die Einführung von Pinto (Prävention, Intervention, Toleranz) geplant, wie die Berner ihre Einsatztruppe nennen wollen.

Politisch werden
Bisher findet die Diskussion eher auf der juristischen und/oder sozialen Schiene statt. Die staatlichen und auch privaten Massnahmen, die ergriffen werden, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken, sollten allerdings vor allem politisch gedacht werden.
Wem gehört die Stadt? Wer darf sich darin bewegen? Bleibt sie ein öffentlicher Raum? Wie sehr darf die Bewegungsfreiheit beschnitten werden? Wie stark darf, im Namen der Sicherheit, überwacht werden? Wird nur der Sauberkeit wegen diszipliniert - oder steckt mehr dahinter?
Die Zürcher Architektin und Autorin Elisabeth Blum warnt vor der Summe der kleinen Massnahmen. «In ganz kleinen Schritten werden sie ergriffen, um die Städte sicherer zu machen», sagte sie im Interview mit dem St. Galler Kulturmagazin «Saiten». Im Einzelnen würden die Massnahmen zu geringfügig erscheinen, als dass man dagegen protestiere, in der Summe aber seien sie zu umfangreich, um noch zu rebellieren. «Der Kosmos der Praktiken zur Überwachung der Stadt ist unüberschaubar geworden», sagt sie.

Literaturhinweis
Elisabeth Blum: «Wem gehört die Stadt?» (Lenos. Basel 1996) und «Schöne neue Stadt. Wie der Sicherheitswahn die urbane Welt diszipliniert» (Birkhäuser. Basel 2003).



Bern
EINSAMES TRINKEN ERLAUBT

Von Heiner Busch
Die Polizei kann eine Person wegweisen, «wenn der Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören». So steht es in Artikel 29 des 1996 verabschiedeten Polizeigesetzes des Kantons Bern. Diese Polizeibefugnis ist auf Kurt Wasserfallens Mist gewachsen, damals sowohl freisinniger Stadtberner Polizeidirektor als auch Kantonsparlamentarier. Seine Begründung für die Wegweisungen: Bei einer allfälligen Drogenliberalisierung müsse die Polizei weiterhin etwas gegen die «Szenenbildung» tun können.
Die «Lex Wasserfallen» trat 1998 nach gescheitertem Referendum in Kraft. Die Wegweisungen richteten sich anfangs vor allem gegen mutmassliche DrogenkonsumentInnen oder Dealer, wurden aber schnell ausgedehnt auf weitere missliebige «Szenen»: AlkoholikerInnen, Obdachlose, Punks, «Randständige» aller Art sollen aus der Innenstadt verbannt werden.
Den Betroffenen drückt die Polizei sur place eine schriftliche Verfügung samt einem kleinen Stadtplan in die Hand, auf dem die Verbotszone, der «Perimeter», markiert ist. Fünf solche Zonen hat die Polizei in der Berner Innenstadt festgelegt, die meisten Wegweisungen beziehen sich auf das Gebiet rund um den Bahnhof. Jährlich greift die Polizei rund achthundert Mal zu diesem Mittel, die Zahl der betroffenen Personen ist allerdings wesentlich geringer. Hinzu kommen tausend Anzeigen wegen Zuwiderhandlung gegen eine Wegweisungsverfügung: Erstmalige Verstösse werden mit hundert Franken gebüsst. Da die Betroffenen aber erstens kaum zahlen können und zweitens sich nicht einfach in Luft auflösen (können), kumulieren sich die Anzeigen. Aus den «Randständigen» werden Insassen, die die Bussen im Gefängnis abhocken. Parlamentarische Vorstösse der Linken, die verlangten, in der Stadt sei auf die Anwendung des Wegweisungsartikels zu verzichten, scheiterten. Rechtlich eingeschränkt wurde die polizeiliche Praxis nur durch die Beschwerden der Betroffenen, die Rechtsanwalt Daniele Jenni beharrlich durch die Instanzen zog. Im Sommer 2002 verkürzte der Regierungsstatthalter die Dauer einer Wegweisung von einem Jahr auf drei Monate. Die Polizei darf einer Person seitdem auch nur noch die Präsenz in «störenden» Ansammlungen, aber nicht mehr die einfache Anwesenheit im Perimeter verbieten. Einsames Trinken im Bahnhof ist also erlaubt. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Mai 2004 müssen sich Wegweisungsverfügungen auf das störende Verhalten beziehen. Pauschalbewertungen, dass eine Person zu den Punks oder den «Randständigen» gehöre, seien unzulässig. Das zwingt die Polizei zu ausführlicheren Begründungen, ändert aber nichts am diskriminierenden Grundsatz.



Winterthur
WENN DAS PARLAMENT SCHLÄFT

Von Bettina Dyttrich
Im April hat der Winterthurer Gemeinderat einen Wegweisungsartikel eingeführt - ohne es zu merken. Artikel 16 der neuen Allgemeinen Polizeiverordnung (APV) ermöglicht der Polizei, Menschen von einem Ort wegzuweisen, «wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, andere Personen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden». Auch Personen, die sich selbst gefährden oder Polizei- und Feuerwehreinsätze behindern, können weggewiesen werden. Eine Diskussion darüber gab es im Gemeinderat nicht - «niemand merkte, dass der Artikel praktisch identisch ist mit dem Wegweisungsartikel des Kantons Bern», sagt der grüne Gemeinderat Adrian Ramsauer.
Seit 1. September ist die neue APV in Kraft; doch weggewiesen wurde bisher noch niemand. Anders als in Zürich äussern sich in Winterthur kaum ParlamentarierInnen gegen die Vorlage. Laut Adrian Ramsauer schätzt die Ratslinke die Missbrauchsgefahr nicht so gross ein. Ramsauer ist nicht grundsätzlich gegen Wegweisungen. Er findet die Reaktion der Stadtzürcher Grünen, die gemeinsam mit der AL vehement gegen einen geplanten Wegweisungsartikel protestierten, «übertrieben». Zusammen mit «flankierenden Massnahmen», die Süchtigen die Möglichkeit gäben, von der Gasse wegzukommen, könne eine gewisse Repression durchaus Erfolg haben: «Zehn Tage Haft tun manchen Leuten gut.»
Janine Fuhlrott von der Gassenarbeit Subita sieht das anders. «Der Wegweisungsartikel ist gegen jegliche Menschenrechte, eine Einschränkung der Demokratie», sagt sie. Ihre KlientInnen auf der Gasse wären wahrscheinlich als Erste vom Wegweisungsartikel betroffen gewesen, wenn der Stadtrat diesen Sommer den Pavillon wie angekündigt hätte räumen lassen. Pavillon? Die kleine Szene von Alkoholikern und Konsumentinnen illegaler Drogen liegt versteckt hinter dem Coop beim Stadtpark. Der Ort ist etwa so unproblematisch, wie es im Stadtzentrum überhaupt möglich ist: Keine Wohnhäuser in der Nähe, er kann problemlos umgangen werden, und der Stadtpark ist gross genug auch für andere NutzerInnen. Die Ankündigung einer Räumung verunsicherte die Leute auf der Gasse enorm, sagt Janine Fuhlrott. Nach Kritik im Parlament und in Artikeln und Leserbriefen im «Landboten» verzichtete die Stadt auf eine Räumung.
Widerstand gegen den Wegweisungsartikel kommt vor allem aus der autonomen Szene. Die AktivistInnen befürchten wohl zu Recht, selber bald von Wegweisungen betroffen zu sein. Am 2. Oktober verhinderte die Polizei eine Anti-Wegweisungs-Kundgebung und nahm alle Leute fest, die sie für Linksradikale hielt. Genauso willkürlich werden auch die möglichen Zielgruppen in der APV definiert: «Personen aus der Alkohol-, Drogen- oder Hooliganszene». Und so versucht die Stadtpolizei zurzeit bei jeder Gelegenheit, die jungen linken AktivistInnen als Hooligans hinzustellen. Ihnen gehe es «nicht um politische Anliegen, sondern bloss um blinde Zerstörung» («20 Minuten», 15. November).
Am 1. Januar bekommt die Stadtpolizei Winterthur einen neuen Kommandanten. Fritz Lehmann, zurzeit noch Direktor ad interim am Schweizerischen Polizeiinstitut in Neuenburg, war zuvor Kantonspolizist im Wegweisungskanton Bern. Zufall?



St. Gallen
WIDER BELLENDE HUNDE

Von Andreas Kneubühler
Selbst in der Novemberkälte sind sie auf dem St. Galler Bahnhofplatz präsent: Zwischen dem Pavillon der Busbetriebe und dem Kerzenziehzelt des CVJM sitzen einige Punks und lassen ihre Hunde herumstreunen. Das Bild friedlicher Koexistenz täuscht. Geht es nach der bürgerlichen Mehrheit des Stadtparlaments, müssen die Jugendlichen bald verschwinden. Sie sind einer der Gründe dafür, dass das revidierte Polizeireglement nach dem Vorbild des Kantons Bern eine Wegweisungsbefugnis enthält.
Der Vorlage des Stadtrates mit dem umstrittenen Artikel ging die ganze Palette rechtsbürgerlicher Aufgeregtheiten voraus. Es gab Leserbriefe und Vorstösse im Parlament. Gegen die Anwesenheit der Bier trinkenden Punks und ihrer bellenden Hunde wurde sogar eine Petition mit 250 Unterschriften eingereicht. Die Rede war von unhaltbaren Zuständen, GewerblerInnen fantasierten von beträchtlichen Umsatzeinbussen und forderten stärkere Polizeipräsenz und schärfere Gesetze.
Mindestens ebenso hoch gingen die Emotionen, weil Jugendliche auf der Suche nach Freiräumen ins Naherholungsgebiet Dreiweiern auswichen, dort Abfall herumliegen liessen und bis in die Nacht hinein lärmten. Die Stadt reagierte: Private Sicherheitsfirmen finden dort inzwischen ein gutes Auskommen. Die Entwicklung scheint unaufhaltsam. In der Stadt St. Gallen verschwindet immer mehr günstiger Wohnraum, werden ganze Quartiere mit Verwaltungspalästen zugebaut und patrouillieren bald auf jeder freien Parkfläche Securitas-Leute.
Der Wegweisungsartikel erscheint als logische Konsequenz dieser Politik. Mit den Punks, den Alkoholikern und anderen Randständigen könnten so Gruppierungen aus dem Stadtzentrum verdrängt werden, die «durch ihr häufig aggressives Auftreten das Sicherheitsgefühl der EinwohnerInnnen sowie der Gäste unserer Stadt nachhaltig beeinträchtigen», wie der Stadtrat in der Vorlage behauptet.
Das neue Polizeireglement liest sich überhaupt wie ein rechtsbürgerlicher Wunschzettel. Neben der Wegweisungsbefugnis wurde gleich auch noch ein Vermummungsverbot hineingepackt. Videoüberwachung mit Personenidentifikation wird möglich. Die Aufzeichnungen können gleich hundert Tage aufbewahrt werden. Zudem wird das wilde Plakatieren zum Offizialdelikt. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Linke und Grüne schafften das Ratsreferendum - dank Unterstützung der SVP. Die Partei sei zwar klar für Wegweisungen, wolle aber, dass das Volk mitreden könne, sagt SVP-Gemeinderat Robert Schmid. 2005 wird es über das neue Polizeireglement abstimmen.



Zürich
Zu früher Einspruch?

Von Dominique Oehler
Ginge es nach Polizeivorsteherin Esther Maurer, hätte die Stadt Zürich schon längst einen «Wegweisungsartikel» nach dem Vorbild der Stadt Bern. Schon im November 2002 bemühte sich die sozialdemokratische Stadträtin um die Einführung auf kantonaler Ebene und begründete ihren Vorstoss damit, dass «störende Auswirkungen von Szenen von so genannt randständigen Personen im Rahmen der bestehenden Rechtsordnung polizeilich nur beschränkt eingedämmt werden können».
Die kantonale Justizdirektion lehnte jedoch einen Wegweisungsartikel aus formaljuristischen Gründen ab. Seither versucht Maurer, die Bestimmung bei der anstehenden Revision der allgemeinen städtischen Polizeiverordnung (APV) unterzubringen.
Dass die Polizeivorsteherin seit zwei Jahren auf das bernische Vorbild setzt, hat zum einen mit einer abnehmenden Toleranz gegenüber Randständigen im Zuge der Aufwertungspolitik des Langstrassenquartiers zu tun. Im Namen von «Sicherheit und öffentlicher Ordnung» setzten die Behörden ein ganzes Bündel von Massnahmen ein, um die Randständigen zu verdrängen. Ausschlaggebend dürfte aber eher das Auftreten neuer «Szenen», namentlich von Punks, in den Innenstadtquartieren sein. Seit Ende der neunziger Jahre hatten sich auf dem Stadelhoferplatz, am Limmatquai und auf der Bahnhofbrücke Treffpunkte von Punks gebildet, welche dort betteln und Bier trinken. Insbesondere die Freisinnigen wollen den Wegweisungsartikel auf diese Gruppe anwenden und machten in einem Postulat von August 2003 Druck auf den Stadtrat. Dass es für sie hauptsächlich um «Citypflege» geht, wird aus der Interpellation vom Mai 2003 der Gemeinderäte Jürg Schüepp und Monjek Rosenheim deutlich: Sie stören sich vor allem am «ungepflegten Outfit» der Randständigen, an «den sie begleitenden Hunden» und «dem teilweise aggressiven Verhalten beim Betteln» in der Zürcher Innenstadt.
Vor zwei Wochen formierte sich schliesslich erster öffentlicher Widerstand gegen die Einführung eines Wegweisungsartikels in der Stadt Zürich: «Der Wegweisungsartikel ist willkürlich, diskriminierend und verletzt die Grundrechte», kritisierten die Grünen, die Alternative Liste, die Menschenrechtsgruppe Augenauf und weitere soziale Organisationen an einer Pressekonferenz. Sie fordern als Alternativen zur «Vertreibungspolitik» mehr urbane Konflikttoleranz, Überlebenshilfe und Betreuungsangebote.
Ebenfalls ablehnend scheint die SP-Fraktion. Für Koni Löpfe, Präsident der Stadtzürcher SP, «bringt der Artikel nichts» zur Lösung des Drogenproblems. Er hält die Pressekonferenz der Gegner jedoch für verfrüht. «Es ist noch nicht sicher, ob der Stadtrat überhaupt einen Wegweisungsartikel in die Allgemeine Polizeiverordnung aufnehmen will.» Auf Anfrage bestätigte das Polizeidepartement, dass dies noch unklar sei.
Würde es im Frühling 2005 doch zu einer Debatte im Zürcher Gemeinderat kommen, dann wäre die CVP/EVP-Fraktion das Zünglein an der Waage. «Wir haben uns noch nicht eingehend mit dem Artikel befasst», erklärt CVP/EVP Fraktionspräsident Gerold Lauber: «Grundsätzlich haben wir uns zwar für die Massnahme als Mittel gegen die Drogenszene ausgesprochen, aber wir wollen keine Verfolgung von Randständigen und Punks.»



Wochenzeitung, 25.11.2004


 

 

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