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Betrug nicht bewiesen

Das St. Galler Bezirksgericht hat einen Architekten und einen Treuhänder vom Anklagepunkt des gewerbsmässigen Betrugs wegen fehlendem Nachweis freigesprochen. Ein zweiter Anklagepunkt war bereits verjährt.

Andreas Kneubühler
Das St.Galler Bezirksgericht musste über den Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs entscheiden. Die beiden Angeschuldigten, ein Treuhänder und ein Architekt, hatten ein Grundstück im toggenburgischen Kirchberg an eine Wohnbaugenossenschaft verkauft, in der sie selber sassen.
Daraufhin wurden auf der Parzelle vom Bund subventionierte Mehrfamilienhäuser sowie ein Geschäftshaus gebaut. Dem Bund hatten die beiden Bauherren eine überhöhte Rechnung abgeliefert. Mit dem «Gewinn» finanzierten sie die Geschäftsliegenschaft. Die am Bau beteiligten Handwerker beschuldigten die beiden Bauherren der ungetreuen Geschäftsführung und des gewerbsmässigen Betrugs. Sie hätten nicht gewusst, dass das Gewerbehaus nicht für die Wohnbaugenossenschaft, sondern im Auftrag des Architekten und des Treuhänders erstellt worden sei, und hätten deshalb Geld verloren. Für die subventionierten Mehrfamilienhäuser und das Geschäftshaus mussten die Handwerker jeweils zehn Prozent der Auftragssumme als Darlehen stehen lassen. Die Darlehen gingen beim späteren Konkurs der Wohnbaugenossenschaft verloren.

«Sehr knappe» Anklageschrift
Erst die Recherchen eines der beteiligten Handwerker hatten die Behörden auf Trab gebracht. Dem Bundesamt für Wohnungswesen waren die Betrügereien nicht aufgefallen. Auch die St. Galler Untersuchungsbehörden ermittelten nur auf Druck. Es brauchte einen Rekurs und einen Entscheid der Anklagekammer, um die Ermittlungen in Gang zu bringen. Schliesslich fiel dann die Anklageschrift «sehr knapp» aus, wie das Gericht im jetzt bekannt gewordenen Urteil festhält. Bereits vor der Verhandlung vor zwei Wochen waren die beiden Bauherren vom Bundesamt für Wohnungswesen wegen Subventionsbetrugs zu einer Busse von je 30’000 Franken verurteilt worden. Zudem mussten sie 200’000 Franken Fördergelder zurückzahlen.
Das Bezirksgericht entschied, dass der Vorwurf der ungetreuen Geschäftsführung seit 2002 verjährt sei. Damit blieb als Anklagepunkt noch der gewerbsmässige Betrug übrig. Doch dafür fehlten dem Gericht die Beweise. Es gebe keinen Nachweis für eine Täuschungsabsicht der Angeschuldigten, begründete es die Freisprüche für den Architekten und den Treuhänder.

Verband vom Urteil «sehr enttäuscht»
Der Subventionsbetrug innerhalb der Wohnbaugenossenschaft in Kirchberg durch den Architekten und den Treuhänder und die darauffolgenden Sanktionen des Bundesamtes für Wohnungswesen hatten in der Wohnbaugenossenschaftsszene der ganzen Schweiz für Aufsehen gesorgt. Insgesamt war die Genossenschaft um rund 400’000 Franken geschädigt worden.
Karl Litscher, Präsident der Ostschweizer Sektion des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen, zeigt sich über das Urteil «sehr enttäuscht». Der Fall habe der Genossenschaftsbewegung «vehement geschadet». Verantwortlich dafür seien Leute, die nur in die eigene Tasche gearbeitet hätten, stellt er fest.



St. Galler Tagblatt, 10. September


 

 

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