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STADT-WOHNEN
ist ein Portal für kritische wohn- und stadtpolitische Debatten. Die Seite gibt Alternativen und Hinter- gründe zu Wohnungsnot, Mietzinsproblematik und Stadtentwicklung. Im Archiv findet sich eine breite Palette von Texten und Analysen zum Thema.

 


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Ein umtriebiger Spekulant

Der St. Galler Bauherr und Architekt Andreas Eberle plant in Zürich einen umstrittenen Neubau. Nun wurde bekannt, dass Eberle nicht nur mit legalen Mitteln geschEin Artikel ftet. In St. Gallen wird er sich wegen gewerbsmässigen Betrugs vor Gericht verantworten müssen.

In den nächsten Wochen entscheiden die Zürcher Baubehörden über den Rekurs gegen den geplanten Neubau vis-à-vis des Bezirkgerichts im Kreis 4 (vgl. Kasten). GegnerInnen des umstrittenen Projekts kritisieren seit langem, dass der Bauherr und Architekt Andreas Eberle finanziell unseriös und «spekulativ» baue, Milieukontakte pflege und dass sein Bauvorhaben keinerlei Rücksicht auf die gewachsene Quartierstruktur nehme. Der von geprellten Handwerkern aufgedeckte Subventionsbetrug Eberles im Kanton St. Gallen untermauert nun diese Stimmen. Das Bundesamt für Wohnungswesen verurteilte Eberle in einem Verwaltungsstrafverfahren; in den nächsten Wochen wird er ausserdem im gleichen Zusammenhang wegen «gewerbsmässigen Betrugs» vor dem St. Galler Untersuchungsamt stehen.

Landverkauf mit Supergewinn
Begonnen hatte alles recht harmlos, als Andreas Eberle zusammen mit seinem Treuhänder Willy Leuzinger Ende der 80er Jahre in Kirchberg (SG) 5420 Quadratmeter Land kaufte. Auf rund einem Viertel des Grundstücks planten die Beiden ein privates Gewerbehaus. Die restliche Fläche verkauften sie an eine von ihnen neu gegründete Wohnbaugenossenschaft Blumenwies (WBG) zum Bau von 38 preiswerten Mietwohnungen. Im Genossenschaftsvorstand nahmen (unter anderen) sie selber sowie ihre Ehefrauen Einsitz. Die Statuten der WBG untersagten selbstredend jede Spekulation. Dies nahmen Eberle und Leuzinger nicht so genau und verkauften ihr günstig erworbenes Bauland der von ihnen kontrollierten Genossenschaft Blumenwies mehr als doppelt so teuer weiter. Mit diesem Geschäft hatten sie den Boden für ihr Gewerbehaus gratis rückfinanziert und zusätzlich einen Bruttogewinn von rund 900000 Franken erzielt. Für die Umwandlung einer Etage von Gewerberaum in Wohnraum unter dem Titel Nutzungstransfer nahmen sie der Wohnbaugenossenschaft Blumenwies weitere 310000 Franken ab.

Geprelltes Bundesamt
Die Grenzen der Legalität überschritten Eberle und Leuzinger aber erst mit der falschen Abrechung von Subventionsgeldern des Bundesamts für Wohnungswesen (BWO), welche die Genossenschaft für den Bau der 38 günstigen Mietwohnungen erhielt. Das BWO hatte bei der Kontrolle der Endabrechnung übersehen, dass beim Bau der Mehrfamilienhäuser rund 1,3 Mio. Franken eingespart worden waren. Die Schlussabrechnung wich nämlich nur geringfügig von den Zahlen der Eingabe ab, da die Einsparungen durch überhöhte Honorare, Spekulationsgewinne und Kostenverlagerungen geschickt kompensiert wurden. Die Abrechnung der zwei Gebäudekomplexe wurde beispielsweise so vermischt, dass die gesamten Baukosten für das private Gewerbehaus mittels der Subventionsbeiträge der gemeinnützigen Blumenwiesgenossenschaft bezahlt wurden. Ein Betrag von mehr als 440000 Franken wurde der Genossenschaft somit entzogen. Die Handwerker konnten die Machenschaften nicht erkennen, weil die Pläne für das private Gewerbehaus mit WBG gezeichnet waren. Da die Wohnungen durch die illegale Quersubventionierung teurer wurden und nicht vermietet werden konnten, ging die Genossenschaft im Herbst 1998 Konkurs. Von der WoZ um eine Stellungnahme gebeten, erklärte Eberle, sein Fehler sei gewesen, dass er die Arbeiten als Generalunternehmen (GU) ausführte, diese aber nicht so abrechnete. «Mit einem GU hätten wir die fraglichen Beträge problemlos benutzen können.»

Rentabler Konkurs
Die betroffenen Handwerkerbetriebe empörten sich vor allem darüber, dass Eberle den Konkurs der Baugenossenschaft Blumenwies bewusst geplant hatte. Das Risiko des nötigen Eigenkapitalnachweises von rund 900000 Franken wurde geschickt auf die beteiligten Handwerkerbetriebe überwälzt, welche zehn Prozent ihrer Auftragsumme als langfristige Darlehen in die Bauobjekte investieren mussten. Der Sanitär-Unternehmer Bruno Köpp - einer der geprellten Handwerker - zeigt wenig Verständnis für diese Vorgehensweise: «Zuerst steckten sich die beiden auf perfide Art und Weise rund zwei Millionen in die eigene Tasche. Dann trieben sie die Genossenschaft wegen fehlenden liquiden Mitteln von lediglich 300000 Franken in den Konkurs.» Eberle weist die Schuld am Konkurs von sich: «Die Genossenschaft ist Konkurs gegangen, weil der Bund seine Leerstandsgarantie nicht geleistet hat.» Die Leidtragenden des Betrugs waren die Handwerker, welche ihre gesamten investierten Darlehen von rund 740000 Franken verloren. Drei Handwerkerunternehmen gingen Konkurs.
Der Strafentscheid des BWO kommt zum Schluss, dass die Gesetzesverstösse «mit Wissen und Wollen, d.h. vorsätzlich» begangen wurden. Der Tatplan sei hauptsächlich von Eberle entwickelt worden. Eberles Glaubwürdigkeit wird zudem angekratzt dadurch, dass er in mindestens einem weiteren Fall angeklagt wurde. Die Baupolizei der Stadt St. Gallen beschuldigte ihn wegen Übertretung des kantonalen Baugesetzes. Das Strafverfahren wurde im Sommer 2002 eingestellt, da das Vergehen im Vergleich zu der hängigen Anklage wegen «gewerbsmässigen Betrugs» im Falle Wohnbaugenossenschaft Blumenwies «nicht ins Gewicht fällt».

«Egoistische Bereicherung»
Das Bundesamt für Wohnungswesen versuchte lange, den Vorfall zu verharmlosen. Erst auf Druck der St. Galler Baubehörden wurde eine Untersuchung eingeleitet. Der geprellte Unternehmer Köpp ist von der Haltung des BWO sehr enttäuscht: «Am liebsten hätten sie die ganze Geschichte unter den Tisch gekehrt, da sie die Abrechnungen nicht seriös kontrolliert haben. Das BWO ist somit für den Konkurs mitverantwortlich.»
Im Schlussprotokoll der verwaltungsrechtlichen Untersuchung spricht das BWO von arglistiger Täuschung und kommt zum Schluss, dass «das egoistische Streben nach Bereicherung» im Vordergrund stand. Eberle und Leuzinger wurden wegen Subventionsbetrug zu einer Strafe von je 30000 Franken sowie einer Rückzahlung von je 100000 Franken verurteilt. Wieso das BWO nicht zusätzlich auch die 440000 Franken an falsch abgerechneten Subventionsgeldern zurückforderte, bleibt unklar. Gegenüber der WoZ erklärte ein Beamter des BWO dagegen, dass der Bund den realen Verlust zurückbekommen habe. Nach der Schätzung eines mit dem Betrugsfall vertrauten St. Galler Beamten dürften die Verluste für das BWO aber in die Millionen gehen. Die Anzeige wegen gewerbsmässigen Betrugs wurde lediglich von Handwerkern unterstützt, das BWO beteiligt sich nicht daran. Der Grossteil der in St. Gallen abkassierten Gelder hat sich somit in Luft aufgelöst - den Schaden müssen voraussichtlich die Handwerker und die SteuerzahlerInnen berappen.

 

 

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