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STADT-WOHNEN
ist ein Portal für kritische wohn- und stadtpolitische Debatten. Die Seite gibt Alternativen und Hinter- gründe zu Wohnungsnot, Mietzinsproblematik und Stadtentwicklung. Im Archiv findet sich eine breite Palette von Texten und Analysen zum Thema.

 


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Gemeinderätliche Anfrage zum Viereck

Eine dringlichen Anfrage von Niklaus Scherr (AL) und Mark Roth (SP) will vom Stadtrat wissen, ob er bereit ist die erteilte Baufreigabe für den Neubau von Andreas Eberle dahingehend zu präzisieren, dass der Bauherr vorgängig den Finanzierungsnachweis antreten muss. Ziel der Anfrage ist es zu verhinder, dass das Gelände nach einer Räumung über Jahre hinweg brach liegt.

Nach längeren Rekursverfahren ist die Baubewilligung für den Abbruch und die Neuüberbauung im Geviert Badenerstrasse 97/Wyssgasse 9/Ankerstrasse 38 rechtskräftig geworden. Am 20. Oktober 2003 hat das Amt für Baubewilligungen dem Bauherr Andreas Eberle formell die Baufreigabe erteilt. Auf Ende Jahr sind alle Miet- und Gebrauchsleiheverträge der Nutzer (Wohnungs- und Geschäftsmieter, ego-city) definitiv gekündigt worden. Gemäss § 328 PBG besteht nach Beginn des Bauvorhabens - im vorliegenden Fall dem Abbruch der bestehenden Liegenschaften - eine Baupflicht, im Säumnisfall kann die Baubehörde die Fertigstellung der Baute, unter Umständen durch Ersatzvornahme, anordnen. In Medienberichten sind erhebliche Zweifel geäussert worden, ob der Bauherr über die erforderlichen Mittel verfügt, um das Bauvorhaben auch effektiv zu realisieren; so ist namentlich bekannt geworden, dass die ZKB als frühere Arealbesitzerin nicht bereit ist, das Bauvorhaben zu finanzieren. Es ist somit nicht unwahrscheinlich, dass Andreas Eberle lediglich die Abbrucharbeiten vornimmt und dass danach - mangels Mitteln - für längere Zeit an dieser städtebaulich empfindlichen Stelle ein terrain vague droht. Zürich kennt diesbezüglich einen unrühmlichen Präzedenzfall mit dem übereilten Abbruch der besetzten Liegenschaft Bäckerstrasse 51.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat noch vor Weihnachten um Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist dem Stadtrat bekannt, dass der Bauherr Andreas Eberle und sein Partner in St. Gallen wegen vorsätzlichem Subventionsbetrug im Zusammenhang mit dem Wohneigentums- und Wohnbauförderungsgesetz des Bundes zu je Fr. 30'000.- Busse und Fr. 100'000.- Rückzahlung unrechtmässig bezogener Subventionen verurteilt worden sind?

2. Ist ihm ferner bekannt, dass Eberle das St. Galler Bauvorhaben ohne genügendes Eigenkapital aufgezogen, von den beteiligten Handwerkern für den Eigenkapitalnachweis Vorauszahlungen verlangt und diese anschliessend um 900'000 Franken geprellt hat?

3. Wie hoch ist die Investitionssumme für den Neubau Badenerstrasse 97 gemäss Meldung des Bauherrn?

4. Haben die Baubewilligungsbehörden anlässlich der Baufreigabe geprüft, ob der Bauherr über genügende eigene oder verbindlich zugesicherte fremde Mittel verfügt, um den Bau auch tatsächlich zu realisieren? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Ist der Stadtrat nicht auch der Ansicht, in zweifelhaften Fällen sei eine solche spezielle Ueberprüfung angebracht, um nachträgliche Massnahmen im Sinne von § 328 PBG zu vermeiden? Was für rechtliche Möglichkeiten hat die Behörde, um solche Verifikationen vorzunehmen?

5. Ist der Stadtrat bereit, die erteilte Baufreigabe dahingehend zu präzisieren, dass der Bauherr vorgängig den Finanzierungsnachweis antreten muss? Wenn nein: warum nicht? Gibt es diesfalls keine Möglichkeiten, einem Bauherrn, der schon verschiedentlich durch krumme Finanzierungsstrategien aufgefallen ist, eine Baubewilligung zu verweigern?

 

 

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