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STADT-WOHNEN
ist ein Portal für kritische wohn- und stadtpolitische Debatten. Die Seite gibt Alternativen und Hinter- gründe zu Wohnungsnot, Mietzinsproblematik und Stadtentwicklung. Im Archiv findet sich eine breite Palette von Texten und Analysen zum Thema.

 


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Neue Charta für Mietende

Das Recht auf Wohnen ist ein Menschenrecht. Dies hat die UNO in verschiedenen Deklarationen festgehalten. Nun hat auch die Internationale Mieterallianz (IUT) eine «Charta für Mietende» erarbeitet.

Der internationale Dachverband der Mieterorganisationen befasst sich schon seit den 70er Jahren mit dem Wohnen als Grundrecht. Im vergangenen Dezember hat die IUT-Spitze an einer Tagung in Berlin eine aktualisierte Fassung der «Mietercharta» erarbeitet. Diese soll nächstes Jahr am IUT-Kongress formell verabschiedet werden. «Hinter dieser Fassung stehen zwei Jahre lange Diskussionen», sagt IUT-Generalsekretär Magnus Hammar. Inzwischen liegt die Charta in sieben Sprachen vor, neben deutsch auch auf isländisch, japanisch oder bosnisch.

Gutes Wohnen als Rechtsanspruch
Die Mietercharta betont, dass das Recht auf ein qualitativ gutes, erschwingliches und zugängliches Wohnen ein universelles Menschenrecht ist. Dieses Recht soll in den Verfassungen aller Länder verankert werden und von den Bürgerinnen auch einforderbar sein. «Die Regierungen müssen ausreichende Ressourcen zur Realisierung dieses Rechts einsetzen», fordert die Charta, und sie mahnt zugleich, dass reichere Länder jenen helfen sollten, die nicht über solche Ressourcen verfügen.
Als weiteren zentralen Punkt fordert die Charta die Anerkennung der Mieterorganisationen, deren Rechte geschützt werden sollen. Selbstverständlich wendet sich das Grundsatzpapier gegen Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt, seien sie auf Grund des Geschlechts, der Nationalität oder der sexuellen Orientierung. Schliesslich wird Wert auf ein gesundes Wohnen gelegt. Die Vermieter und Liegenschaftenbesitzer seien verantwortlich dafür, dass die Wohngebäude frei von gesundheitsschädlichen Substanzen sind.

Wohnen mal nicht teuer sein
Natürlich kommt in der Mietercharta auch der Mietzins vor. Dieser soll auf einem erschwinglichen Niveau festgelegt werden und überdies in einem angemessenen Verhältnis zum Einkommen stehen. Was dies konkret bedeutet, muss in jedem Land gemäss den jeweiligen Verhältnissen konkret festgelegt werden.
Viel Platz räumt die Charta dem Problem der Mieterbeteiligung ein. Hier wird postuliert, dass die Mietenden ein Recht auf Partizipation im Mietwesen haben, und zwar mit Hilfe ihrer Mieterorganisation. Zum Beispiel soll jeder Mieter und jede Mieterin das Recht haben, ohne Nachteilen Mitglied eines Mieterverbands zu sein. Ausserdem werden weitergehende Beteiligungsrechte postuliert, die bei uns teilweise schon existieren, wie zum Beispiel in Form von Schlichtungsbehörden, die es in anderen Ländern in dieser Form nicht gibt.
Interessant ist, dass die Charta dem Staat als Wohnungsbesitzer eine für uns ungewohnte Bedeutung einräumt. «Öffentliches Wohnen sollte ein wichtiger Bestandteil in jeder Gesellschaft sein», heisst es. «Privates» Wohnen sei ein «Zusatz». Die Charta geht also davon aus, dass der Staat in der Wohnraumversorgung eine bedeutendere Rolle als der Markt spielt. Dies macht deutlich, dass es auch andere Wohnungsordnungen und andere Vorstellungen von Wohnpolitik gibt als unsere - ein Anstoss zum Weiterdenken!

Die Charta im (englischen) Wortlaut sowie weitere Infos
http://www.iut.nu


Mieten und Wohnen September 2002

 

 

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